Besondere AGB erübrigen sich, da die allermeisten Rechnungsbeträge unter 50 Euro liegen.
Ich verweise auf das Bürgerliche Gesetzbuch. Nur ein Punkt muss ausdrücklich erwähnt werden:
Der EIGENTUMSVORBEHALT. Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten.